Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.05.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
21.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.08.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
11.08.2017
Termine
09.10.2015
Entscheidungen im Verfahren
02.06.2015
Termine
05.05.2014
Eröffnungen
19.02.2014
Sicherungsmaßnahmen
17.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
28.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
25.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
21.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
22.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
09.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
18.06.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006