Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
26.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
26.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.09.2018
Termine
01.12.2016
Entscheidungen im Verfahren
29.09.2015
Sonstiges
03.08.2015
Eröffnungen
13.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
18.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
04.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
16.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
29.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
13.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
17.09.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
16.11.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006