Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
18.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
23.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.12.2018
Termine
08.06.2018
Termine
08.01.2018
Termine
11.05.2017
Termine
19.08.2016
Termine
22.02.2016
Termine
15.05.2015
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2015
Termine
27.11.2013
Termine
21.11.2013
Sonstiges
12.09.2013
Eröffnungen
18.07.2013
Sicherungsmaßnahmen
16.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
20.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
01.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
24.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
04.03.2009 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
09.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006