Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
14.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.01.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.01.2022
Termine
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
19.02.2021
Überwachte Insolvenzpläne
05.02.2019
Entscheidungen im Verfahren
23.01.2018
Entscheidungen im Verfahren
27.11.2015
Entscheidungen im Verfahren
06.02.2015
Veränderungen
03.02.2015
Eröffnungen
23.12.2014
Sicherungsmaßnahmen
04.06.2014
Veränderungen
27.11.2013
Veränderungen
12.11.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
16.10.2013
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2013
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2013
Sonstiges
12.09.2013
Termine
10.09.2013
Termine
04.09.2013
Sonstiges
24.07.2013
Veränderungen
03.07.2013
Eröffnungen
07.06.2013
Sonstiges
07.05.2013
Sicherungsmaßnahmen
28.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
07.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
26.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
24.03.2009
Veränderungen
23.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006