Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.02.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
31.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
31.01.2022
Termine
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
28.01.2021
Termine
24.04.2015
Sonstiges
02.02.2011
Sonstiges
14.10.2009
Veränderungen
02.10.2009
Eröffnungen
07.07.2009
Sicherungsmaßnahmen
23.01.2009 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
02.01.2009
Veränderungen
30.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
24.11.2008
Veränderungen
21.10.2008
Veränderungen
09.05.2008
Veränderungen
28.03.2008 Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006
15.02.2008
Veränderungen
20.12.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006
31.08.2007
Veränderungen
13.04.2007
Veränderungen