Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
25.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
04.05.2012
Sonstiges
02.08.2010
Eröffnungen
24.11.2009
Sicherungsmaßnahmen
28.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006