Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.04.2024
Löschungsankündigung
05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2023
Sonstiges
22.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.09.2016
Löschungen von Amts wegen
22.08.2014
Sicherungsmaßnahmen
24.07.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
01.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
28.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
29.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
16.08.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
05.09.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
23.10.2007 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006