Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.12.2012
Eröffnungen
10.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2009 bis zum 28.02.2010
02.09.2010
Berichtigungen
28.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2008 bis zum 28.02.2009
24.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2007 bis zum 29.02.2008
22.04.2008 Jahresabschluss zum 28.02.2007