Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.02.2026
Löschungsankündigung
15.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
28.09.2020
Termine
30.06.2020
Termine
02.10.2019
Termine
08.06.2015
Termine
09.01.2015
Entscheidungen im Verfahren
29.10.2013
Entscheidungen im Verfahren
02.11.2012
Eröffnungen
04.10.2012
Sicherungsmaßnahmen
02.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
28.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
21.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
12.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007