Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.04.2025
Löschungsankündigung
06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2023
Sicherungsmaßnahmen
30.07.2009 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
26.06.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006