Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.06.2025
Sonstiges
11.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.06.2025
Sonstiges
15.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2024
Sonstiges
29.06.2010
Sonstiges
25.06.2010
Sonstiges
23.07.2009
Entscheidungen im Verfahren
03.02.2009
Sonstiges
06.01.2009
Eröffnungen
12.09.2008
Sicherungsmaßnahmen
04.04.2007
Zusammensetzung Aufsichtsrat gemäß § 97 AktG