Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
24.08.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.05.2016
Entscheidungen im Verfahren
19.02.2016
Entscheidungen im Verfahren
11.05.2015
Termine
10.11.2014
Termine
18.09.2014
Entscheidungen im Verfahren
02.06.2014
Termine
04.02.2014
Sonstiges
03.02.2014
Eröffnungen
04.12.2013
Sicherungsmaßnahmen
17.09.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
18.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
18.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
06.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
29.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
24.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006