Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.04.2025
Löschungsankündigung
19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.08.2024
Sonstiges
01.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.03.2024
Sonstiges
14.08.2015
Termine
05.04.2013
Sonstiges
09.03.2011
Sonstiges
03.03.2011
Eröffnungen
13.01.2011
Sicherungsmaßnahmen
18.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006