Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.10.2022
Sicherungsmaßnahmen
29.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
31.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
31.03.2021
Termine
15.06.2016
Sonstiges
09.12.2014
Entscheidungen im Verfahren
10.08.2011
Eröffnungen
02.05.2011
Sicherungsmaßnahmen
17.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
19.10.2010
Sicherungsmaßnahmen
08.10.2010
Sicherungsmaßnahmen
04.10.2010
Sicherungsmaßnahmen
17.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
25.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006
20.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007