Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2022
Termine
10.06.2013
Sonstiges
24.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
11.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.04.2006 bis zum 31.12.2006
15.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 27.04.2006