Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.05.2026
Löschungsankündigung
07.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
08.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2017
Eröffnungen
02.11.2017
Sicherungsmaßnahmen
22.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
26.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
27.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
06.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
05.05.2011
Berichtigungen
20.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
14.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
14.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
29.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
07.04.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006