Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2022
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
14.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.01.2018
Termine
19.06.2017
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01.08.2013
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18.07.2012
Entscheidungen im Verfahren
04.10.2011
Eröffnungen
07.09.2011
Sicherungsmaßnahmen