Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
23.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.12.2023
Sonstiges
14.12.2020
Termine
29.09.2020
Sonstiges
29.09.2020
Termine
28.09.2020
Eröffnungen
15.06.2020
Sicherungsmaßnahmen
23.08.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
04.10.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
28.09.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
03.11.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
03.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
07.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
23.08.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
15.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
25.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
30.08.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
11.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
26.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2006 bis zum 30.09.2007