Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.06.2018
Entscheidungen im Verfahren
04.07.2017
Termine
21.03.2017
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.03.2017
Entscheidungen im Verfahren
28.11.2016
Termine
19.07.2016
Sicherungsmaßnahmen
10.04.2013
Sonstiges
04.07.2012
Eröffnungen
31.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
05.05.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
29.05.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
17.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006