Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.11.2024
Löschungsankündigung
26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.12.2023
Sonstiges
13.12.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2022
Sonstiges
21.01.2022
Sonstiges
08.01.2019
Termine
08.08.2014
Sicherungsmaßnahmen
31.01.2014
Löschungsankündigungen
28.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
24.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
16.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006
15.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007