Bonität | Handelsregister |

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Thimm Tiefbau GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Thimm Tiefbau GmbH
Adresse:   Kronenweg 9a
50389 Wesseling
Landkreis:   Rhein-Erft-Kreis
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Köln
HR-Nummer: HRB 50896

Firmendaten:

UID-Nummer: DE230061735
Gründung: 17.06.2003 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten

Firmenzweck:

  die Durchführung aller zum Tiefbau gehörenden Tätigkeiten, die Durchführung von Abbrucharbeiten, die mit dem Tiefbau und Abbruch verbundenen Transportdienstleistungen (Werkverkehr)
Schlagwörter:   Werkverkehr Transportdienstleistungen Abbrucharbeiten Tiefbau

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 3.534.461 €

Anlagevermögen 1.598.459 €
Sachanlagen 1.597.322 €
Umlaufvermögen 1.932.873 €
Vorräte 1.212.567 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 720.302 €
Summe Aktiva 3.534.461 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2018: 36.251 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 113.002 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: -380.894 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: 100.401 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2013: 3.015.014 €
  2014: 2.824.267 €
  2015: 973.179 €
  2016: 1.311.059 €
  2017: 2.021.047 €
  2018: 2.159.517 €
  2019: 2.768.830 €
  2020: 3.029.597 €
  2021: 3.534.461 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 3.534.461 €
  Anlagevermögen: 1.598.459 €
    Sachanlagen: 1.597.322 €
  Umlaufvermögen: 1.932.873 €
    Vorräte: 1.212.567 €
      Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Aktivseite): -7.345.634 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 720.302 €

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Unternehmensinformation der Firma
Thimm Tiefbau GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Kronenweg 9a 50389 Wesseling, Landkreis Rhein-Erft-Kreis, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 17.06.2003 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 09.06.2022 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister die Durchführung aller zum Tiefbau gehörenden Tätigkeiten, die Durchführung von Abbrucharbeiten, die mit dem Tiefbau und Abbruch verbundenen Transportdienstleistungen (Werkverkehr) als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Thimm Tiefbau GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 23/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 50896 eingetragenen Thimm Tiefbau GmbH, Kronenweg 9a, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mathias Brandenburg,



wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 25.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70k IN 23/23
Amtsgericht Köln, 24.06.2025
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