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bay eurokessel GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: bay eurokessel GmbH
Adresse:   Steinheimer Str. 20
71691 Freiberg am Neckar
Landkreis:   Landkreis Ludwigsburg
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +4971416889860
E-Mail: info@bay-boiler.com
Web: www.bay-boiler.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Stuttgart
HR-Nummer: HRB 206909

Firmendaten:

Gründung: 27.05.2004 (Neueintragung)
Kapital:   100.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign
Branchentext:   Vertrieb, Fertigung, Montage, Inbetriebnahme von und Handel mit Heizkesseln und Kesselsystemen unter der Marke "bay" sowie Behälter und Apparatebau

Firmenzweck:

  Der Vertrieb, die Fertigung, Montage, Inbetriebnahme von und der Handel mit Heizkesseln und Kesselsystemen unter der Marke "bay" sowie der Behälter- und Apparatebau.
Schlagwörter:   Inbetriebnahme Montage Vertrieb Fertigung Heizkessel Kesselsysteme

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Unternehmensinformation der Firma
bay eurokessel GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Steinheimer Str. 20 71691 Freiberg am Neckar, Landkreis Landkreis Ludwigsburg, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 27.05.2004 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Vertrieb, die Fertigung, Montage, Inbetriebnahme von und der Handel mit Heizkesseln und Kesselsystemen unter der Marke "bay" sowie der Behälter- und Apparatebau. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen bay eurokessel GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1389/06

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bay eurokessel GmbH, Steinheimer Straße 20, 71691 Freiberg am Neckar, Amtsgericht Stuttgart , HRB 206909
vertreten durch den Geschäftsführer Christian W Schulten

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 14.07.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. ×

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