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F + S Fleckner und Simon Informationstechnik GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: F + S Fleckner und Simon Informationstechnik GmbH
Adresse:   Am Renngraben 7
65549 Limburg a. d. Lahn
Landkreis:   Landkreis Limburg-Weilburg
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 6431 40901-0
E-Mail: info@flecsim.de
Web: www.flecsim.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEM1706.HRB1731
Amtsgericht: Limburg
HR-Nummer: HRB 1731

Firmendaten:

UID-Nummer: DE204695073
Gründung: 15.11.1999 (Neueintragung)
Kapital:   228.400,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie

Firmenzweck:

  Erbringung von Dienstleistungen wie Beratung, Organisationsunterstützung und die Entwicklung von Soft- und Hardware auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung, der Automation und von Embedded Systemen und aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.
Schlagwörter:   Technologie Organisationsunterstützung Beratung Automation Dienstleistungen elektronische Datenverarbeitung Hardwareentwicklung Embedded Systems Softwareentwicklung

NACE-Branchencodes:

74.12 Grafik- und Kommunikationsdesign

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 1.765.184 €

Anlagevermögen 185.654 €
Sachanlagen 185.643 €
Umlaufvermögen 1.561.431 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 926.026 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 657.518 €
Summe Aktiva 1.765.184 €

Passiva — 1.765.184 €

Eigenkapital 714.260 €
Gezeichnetes Kapital 228.400 €
Gewinnrücklagen 489.265 €
Rückstellungen 675.246 €
Verbindlichkeiten 375.677 €
ausgegebenes Kapital 205.200 €
Summe Passiva 1.765.184 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2015: 2.102.673 €
  2016: 1.849.568 €
  2017: 2.021.417 €
  2018: 2.077.165 €
  2019: 2.091.039 €
  2020: 1.970.563 €
  2021: 1.860.819 €
  2022: 1.885.952 €
  2023: 1.765.184 €

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 1.765.184 €
  Anlagevermögen: 185.654 €
    Sachanlagen: 185.643 €
  Umlaufvermögen: 1.561.431 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 926.026 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 657.518 €

Passiva gesamt: 1.765.184 €
  Eigenkapital: 714.260 €
    Gezeichnetes Kapital: 228.400 €
    Gewinnrücklagen: 489.265 €
  Rückstellungen: 675.246 €
  Verbindlichkeiten: 375.677 €
  ausgegebenes Kapital: 205.200 €

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Unternehmensinformation der Firma
F + S Fleckner und Simon Informationstechnik GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Am Renngraben 7 65549 Limburg a. d. Lahn, Landkreis Landkreis Limburg-Weilburg, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 15.11.1999 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 30.09.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Erbringung von Dienstleistungen wie Beratung, Organisationsunterstützung und die Entwicklung von Soft- und Hardware auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung, der Automation und von Embedded Systemen und aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen F + S Fleckner und Simon Informationstechnik GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

9 IN 72/25 : Über das Vermögen der F+S Fleckner und Simon Informationstechnik GmbH, Am Renngraben 7, 65549 Limburg a. d. Lahn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 1731), vertr. d.: Michael Salzer, Thornsgraben 41, 56368 Klingelbach, (Geschäftsführer), ist am 26.07.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Frankfurter Straße 9, 65549 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431/409837, Fax: 06431/478077, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.09.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 24.10.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.09.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.10.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Limburg, 29.07.2025
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