Bonität | Handelsregister |

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K - Mail Order GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: K - Mail Order GmbH & Co. KG
Adresse:   Sachsenstr. 23
75177 Pforzheim
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +497231900
E-Mail: service@klingel.de
Web: www.klingel.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Mannheim
HR-Nummer: HRA 500185

Firmendaten:

UID-Nummer: DE144174669
Gründung: 10.05.1962 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: 501-1.000
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Sonstiger Versand- und Internet-Einzelhandel
Branchentext:   Großversandhaus für Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere Mode, Schmuck und Geschenkartikel Das Unternehmen zählt zu den Branchenführern in der Bundesrepublik Deutschland Seit 06062002: Einkaufszentrum Pforzheim, WilhelmBeckerStr 11, (mit 4000 qm)

Firmenzweck:

  Großversandhaus für Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere Mode, Schmuck und Geschenkartikel Das Unternehmen zählt zu den Branchenführern in der Bundesrepublik Deutschland Seit 06062002: Einkaufszentrum Pforzheim, WilhelmBeckerStr 11, (mit 4000 qm)
Schlagwörter:   Geschenkartikel Schmuck Mode täglicher Bedarf Versandhandel

NACE-Branchencodes:

46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

05.09.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
04.03.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
04.03.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
05.02.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
10.01.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
30.11.2023   Sonstiges Insolvenzen
15.11.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
01.08.2023   Eröffnungen Insolvenzen
23.11.2022   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
15.11.2021   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
11.11.2020   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
30.10.2020   Konzernabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
06.01.2020   Konzernabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
14.11.2019   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
29.01.2019   Konzernabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
28.01.2019   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
08.01.2018   Konzernabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
14.12.2017   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
18.01.2017   Konzernabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
11.01.2017   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
05.02.2016   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.02.2015   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
14.02.2014   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
10.01.2013   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
15.02.2012   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
15.12.2010   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
09.03.2010   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.12.2008   Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
26.02.2008   Robert Klingel GmbH + Co KG

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
K - Mail Order GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Sachsenstr. 23 75177 Pforzheim, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 10.05.1962 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 30.10.2020 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Sonstiger Versand- und Internet-Einzelhandel

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Großversandhaus für Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere Mode, Schmuck und Geschenkartikel Das Unternehmen zählt zu den Branchenführern in der Bundesrepublik Deutschland Seit 06062002: Einkaufszentrum Pforzheim, WilhelmBeckerStr 11, (mit 4000 qm) als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen K - Mail Order GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

30 IN 399/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

K - Mail Order GmbH & Co. KG
Sachsenstraße 23
75177 Pforzheim
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
KMO Verwaltungs GmbH
Sachsenstraße 23
75177 Pforzheim
(AG Mannheim HRB 745198)
diese vertreten durch die Geschäftsführer
1. Sven Christian Andrä
2. Dr. Sven Axel Groos
3. Cord Henrik Klaus Schmidt
4. Marcus Katholing
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRA 500185
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karlstraße 33, 89073 Ulm
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Euler Hermes Deutschland, Gasstraße 29, 22761 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 02.01.2024. Da das Ausschuss-Mitglied in drei Gesellschaften der KLINGEL-Gruppe eingesetzt wurde und die Ausschüsse zeitgleich tagten, wurden in vorliegendem Verfahren 1/3 der angefallenen Vergütung sowie Auslagen geltend gemacht.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 29 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für nachgewiesene Reisekosten in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.


Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 05.02.2024 ×

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