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AKZENTE LERN SPIEL VERLAG GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: AKZENTE LERN SPIEL VERLAG GmbH
Adresse:   Am Hoschenhof 3
47506 Neukirchen-Vluyn
Landkreis:   Kreis Wesel
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2845 298000
Fax: +49 2845 2980029
E-Mail: akzente-verlag@t-online.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER1304.HRB5968
Amtsgericht: Kleve
HR-Nummer: HRB 5968

Firmendaten:

UID-Nummer: DE813134687
Gründung: 04.11.2004 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Sonstiges Verlagswesen (ohne Software)

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion, Entwicklung, Herausgabe und der Vertrieb von didaktischen Materialien und Spielzeug.
Schlagwörter:   Vertrieb Produktion Entwicklung didaktische Materialien Spielzeug

NACE-Branchencodes:

58.11 Verlegen von Büchern

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
AKZENTE LERN SPIEL VERLAG GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Am Hoschenhof 3 47506 Neukirchen-Vluyn, Landkreis Kreis Wesel, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 04.11.2004 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 18.01.2017 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion, Entwicklung, Herausgabe und der Vertrieb von didaktischen Materialien und Spielzeug. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen AKZENTE LERN SPIEL VERLAG GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 8/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5968 eingetragenen AKZENTE LERN SPIEL VERLAG GmbH, Kiefernweg 26, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roger Müller, Kiefernweg 26, 47506 Neukirchen-Vluyn


wird Herr Rechtsanwalt Horst Piepenburg antragsgemäß aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen und an seiner Stelle Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstr. 62, 40549 Düsseldorf, zum neuen Verwalter bestellt.



Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.



38 IN 8/18
Amtsgericht Kleve, 09.10.2023
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