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ALLGEMEINE VERMÖGENSBERATUNG GESELLSCHAFT FÜR VERMÖGENSANLAGEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG

Unternehmensdaten:

Firmename: ALLGEMEINE VERMÖGENSBERATUNG GESELLSCHAFT FÜR VERMÖGENSANLAGEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
Adresse:   Wilhelm-Leuschner-Straße 24
60329 Frankfurt am Main
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 180 6 005850
E-Mail: info@dvag.com
Web: www.dvag.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEM1201.HRB23965
Amtsgericht: Frankfurt am Main
HR-Nummer: HRB 23965

Firmendaten:

Gründung: 05.12.1983 (Neueintragung)
Kapital:   52.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
Branchentext:   Information, Beratung und Betreuung in Vermögensanlagen, in Finanzierungen sowie in Fragen des Vermögensschutzes; die Vermittlung von Vermögensanlagen, von Finanzierungen sowie von Vermögensschutz aller Art; die Verwaltung von Vermögensanlagen, Bankgeschäfte im Sinne von § 1 des Gesetzes über das...

Firmenzweck:

  Die Information, Beratung und Betreuung in Vermögensanlagen, in Finanzierungen sowie in Fragen des Vermögensschutzes; die Vermittlung von Vermögensanlagen, von Finanzierungen sowie von Vermögensschutz aller Art; die Verwaltung von Vermögensanlagen, Bankgeschäfte im Sinne von § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind ausgeschlossen.
Schlagwörter:   Betreuung Vermittlung Beratung Finanzierungen Vermögensschutz Vermögensanlagen

NACE-Branchencodes:

M GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN
N ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN
P ÖFFENTLICHE VERWALTUNG, VERTEIDIGUNG; SOZIALVERSICHERUNG
Q ERZIEHUNG UND UNTERRICHT

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

19.12.2025   Konzernabschluss vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
09.12.2025   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
04.03.2025   Konzernabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
24.02.2025   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
26.01.2024   Konzernabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
23.01.2024   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
12.01.2023   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
11.03.2022   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
08.02.2021   Konzernabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
08.01.2021   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
28.01.2020   Konzernabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.01.2020   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
30.04.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
30.04.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
16.06.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
16.06.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
22.04.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
22.04.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
30.04.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
31.07.2014   Berichtigungen
15.05.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
27.05.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
29.03.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
13.05.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
15.04.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
24.04.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
07.07.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2007
08.10.2007   Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
ALLGEMEINE VERMÖGENSBERATUNG GESELLSCHAFT FÜR VERMÖGENSANLAGEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG

Die Firmenadresse lautet:
Wilhelm-Leuschner-Straße 24 60329 Frankfurt am Main, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 05.12.1983 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 19.12.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Information, Beratung und Betreuung in Vermögensanlagen, in Finanzierungen sowie in Fragen des Vermögensschutzes; die Vermittlung von Vermögensanlagen, von Finanzierungen sowie von Vermögensschutz aller Art; die Verwaltung von Vermögensanlagen, Bankgeschäfte im Sinne von § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind ausgeschlossen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen ALLGEMEINE VERMÖGENSBERATUNG GESELLSCHAFT FÜR VERMÖGENSANLAGEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MYNXG Services GmbH, Friedhofstraße 72, 63263 Neu-Isenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main Register-Nr.: HRB 51984
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00531/21 67 / 24
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Es wurde eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 62 % festgesetzt; für die Betriebsfortführung 22 % und für die Sanierungsbemühungen 40 %.



Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 23.01.2024 ×

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