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Labomedic, Gesellschaft für Medizin- und Laborbedarf mbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Labomedic, Gesellschaft für Medizin- und Laborbedarf mbH
Adresse:   Hohe Straße 75 d
53119 Bonn
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 228 98874 0
Fax: +49 228 9887450
E-Mail: info@labomedic.de
Web: www.labomedic.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Bonn
HR-Nummer: HRB 8079

Firmendaten:

UID-Nummer: DE812543165
Gründung: 25.09.1998 (Neueintragung)
Kapital:   35.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf

Firmenzweck:

  Handel mit Medizintechnik und Laborbedarf
Schlagwörter:   Laborausstattung Medizinprodukte Handel Medizintechnik Laborbedarf

NACE-Branchencodes:

47.91 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 470.039 €

Anlagevermögen 26.330 €
Immaterielle Vermögensgegenstände 10.818 €
Sachanlagen 15.512 €
Umlaufvermögen 343.255 €
Vorräte 151.580 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 117.168 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 74.507 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 95.279 €
Summe Aktiva 470.039 €

Passiva — 470.039 €

Rückstellungen 10.500 €
Verbindlichkeiten 459.539 €
Summe Passiva 470.039 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2013: -12.185 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2014: 45 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2015: -78.308 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2016: -19.289 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2017: -16.543 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2018: -57.621 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2019: -112.790 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: 82.453 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: -104.155 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2013: 473.646 €
  2014: 461.634 €
  2015: 386.048 €
  2016: 408.845 €
  2017: 374.408 €
  2018: 367.131 €
  2019: 472.166 €
  2020: 507.967 €
  2021: 470.039 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 470.039 €
  Anlagevermögen: 26.330 €
    Immaterielle Vermögensgegenstände: 10.818 €
    Sachanlagen: 15.512 €
  Umlaufvermögen: 343.255 €
    Vorräte: 151.580 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 117.168 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 74.507 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 95.279 €

Passiva gesamt: 470.039 €
  Rückstellungen: 10.500 €
  Verbindlichkeiten: 459.539 €

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Unternehmensinformation der Firma
Labomedic, Gesellschaft für Medizin- und Laborbedarf mbH

Die Firmenadresse lautet:
Hohe Straße 75 d 53119 Bonn, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 25.09.1998 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 26.06.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Handel mit Medizintechnik und Laborbedarf als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Labomedic, Gesellschaft für Medizin- und Laborbedarf mbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 117/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 8079 eingetragenen Labomedic, Gesellschaft für Medizin- und Laborbedarf mbH, gegründet am 17.09.1998, Hohe Straße 75d, 53119 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Fastnacht, Brunnenstraße 13, 53347 Alfter

Geschäftszweig: Handel mit Medizintechnik und Laborbedarf

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2023, um 17:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.06.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.11.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 29.12.2023.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Anfechtungs- und Haftungsansprüche gegenüber dem Geschäftsführer notfalls gerichtlich durchzusetzen und ggfls. Vergleiche hierüber zu schließen.


Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 28.11.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
97 IN 117/23
Bonn, 01.10.2023
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