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BIT Analytical Instruments GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: BIT Analytical Instruments GmbH
Adresse:   Am Kronberger Hang 3
65824 Schwalbach am Taunus
Landkreis:   Main-Taunus-Kreis
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Königstein
HR-Nummer: HRB 5380

Firmendaten:

UID-Nummer: DE813085505
Gründung: 29.11.2000 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 100-249
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Herstellung von medizintechnischen Apparaten und Materialien

Firmenzweck:

  Die Fabrikation und der Vertrieb von medizinischen Geräten und Laborgeräten, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an inländischen und ausländischen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand.
Schlagwörter:   Vertrieb Fabrikation Laborgeräte medizinische Geräte

NACE-Branchencodes:

33.19 Reparatur und Instandhaltung von sonstigen Ausrüstungen

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

01.07.2025   Eröffnungen Insolvenzen
24.06.2025   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
29.04.2025   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
08.01.2024   Sonstige Registerbekanntmachung
05.01.2024   Bekanntmachung über die Beendigung des Gewinnabführungsvertrag/Beherrschungsvertrages mit der Messer Cutting Systems GmbH
26.10.2023   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
01.02.2023   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
02.11.2021   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
15.10.2021   Konzernabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
02.03.2021   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
25.08.2020   Konzernabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
15.11.2019   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
01.08.2019   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
18.07.2019   Konzernabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
07.09.2018   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
27.07.2018   Konzernabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
13.12.2017   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
27.09.2017   Jahresabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
18.09.2017   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
23.08.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
24.03.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
20.01.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
03.12.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
02.12.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
06.12.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
05.06.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
06.12.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
14.10.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
04.11.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
24.11.2008   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
15.04.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
BIT Analytical Instruments GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Am Kronberger Hang 3 65824 Schwalbach am Taunus, Landkreis Main-Taunus-Kreis, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 29.11.2000 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 15.10.2021 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Fabrikation und der Vertrieb von medizinischen Geräten und Laborgeräten, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an inländischen und ausländischen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen BIT Analytical Instruments GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

90 IN 45/25 : Über das Vermögen der BIT Analytical Instruments GmbH, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus (AG Königstein, HRB 5380), vertr. d.: Thomas Eck, Paul-hindemith-Straße 6, 63517 Rodenbach, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim Kühne, CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Straße 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/71701-300, Fax: 069/71701-367.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.09.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Dienstag, 15.07.2025, 10:30 Uhr, Saal 4, Gerichtsgebäude B, Burgweg 9, 61462 Königstein/Ts. eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
- Beschluss über die Fortführung des Unternehmens,
- Beschluss über die Fortführung des Investorenprozesses und den Abschluss eines Kaufvertrages über die Vermögenswerte der Schuldnerin,
- Beschluss über die Fortführung und Einleitung von Rechtsstreitigkeiten und
- Erteilung der Ermächtigung zum Abschluss von (außer-)gerichtlichen Vergleichen.

2. am: Dienstag, 21.10.2025, 13:30 Uhr, Saal 4, Gerichtsgebäude B, Burgweg 9, 61462 Königstein/Ts. eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.



Weitere Anordnungen:
Gemäß § 67 Abs. 1 InsO wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Eiken Chemical Co. Ltd., vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Carl-Christian Kramer
- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Frau Cornelia Weber-Arnoldt
- Herr Michael Erhardt, Erster Bevollmächtigter IG Metall Frankfurt am Main
- Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, im vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Thomas Harbrecht

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.


Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.


Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Königstein/Ts., 01.07.2025
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