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Apotheke am Stadtgarten Inhaber Dr. Boje e.K.

Unternehmensdaten:

Firmename: Apotheke am Stadtgarten Inhaber Dr. Boje e.K.
Adresse:   Wilhelmstraße 11
44649 Herne
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2325 75245
E-Mail:
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER2201.HRA5506
Amtsgericht: Bochum
HR-Nummer: HRA 5506

Firmendaten:

Gründung: 24.01.1978 (Neueintragung)
Rechtsform   e.K.
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Apotheken

Firmenzweck:

  Apotheke
Schlagwörter:   Arzneimittel Medikamente Pharmazie Apotheke

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Apotheke am Stadtgarten Inhaber Dr. Boje e.K.

Die Firmenadresse lautet:
Wilhelmstraße 11 44649 Herne, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 24.01.1978 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Apotheke als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Apotheke am Stadtgarten Inhaber Dr. Boje e.K. erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 936/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Frau Dr. Kerstin Boje-Petzokat, Weizenkamp 16, 45701 Herten, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRA 5506 eingetragenen Apotheke am Stadtgarten in Herne und unter HRA 5289 eingetragenen Pinguin Apotheke in Herne


Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Zweigertstr. 28 - 30, 45130 Essen

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75, 276 S. 2 InsO, 160 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 1 InsO) entspricht, ist der 21.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Abstimmungsbeiträge zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 276, 160, 161 InsO), hier: Zustimmung der Gläubigerversammlung zur freihändigen Veräußerung des auf die Schuldnerin entfallende hälftigen Eigentumsanteils an den im mit Einberufungsantrag vom 25.06.2025 vorgelegten Vertragsentwurf näher bezeichneten Immobilien in Herten an den Ehemann der Schuldnerin zu dem im Einberufungsantrag und diesem beigefügten Kaufvertragsentwurf genannten Kaufpreis.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den an die Beteiligten zusammen mit dem Einberufungsbeschluss übersandten Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 25.06.2025 nebst Beschlussantrag und Anlagen (neuer Kaufvertrag Entwurf)
verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann von den Beteiligten auch in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Abstimmung besteht nicht.


Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 276 Satz2, 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 936/24
Amtsgericht Bochum, 30.06.2025
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