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Berufsfachschule Professional Dance Academy gGmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Berufsfachschule Professional Dance Academy gGmbH
Adresse:   Heilbronner Straße 391
70469 Stuttgart
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

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Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Stuttgart
HR-Nummer: HRB 798713

Firmendaten:

Gründung: 27.02.2025 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Organisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung

Firmenzweck:

  (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gem. § 52 Abs.2 Nr. 7 AO. Der Zweck wird verwirklicht durch: Die Professional Dance Academy (PDA) in Stuttgart ist eine vom Regierungspräsidium Stuttgart anerkannte Ergänzungsschule mit dem Titel "Berufsfachschule für Tänzer/Tänzerinnen mit Schwerpunkt Tanzpädagogik und Choreografie". Darüber hinaus ist die Ausbildungsstätte BAföG gefördert. Die Student:innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Vollzeitausbildung ein Diplom und Abschlusszeugnis. Der Zweck wird weiterhin verwirklicht über Lehrgänge und Bühnenauftritte sowie künstlerische Projekte. (2) Die genannten Aufgaben müssen weder gleichzeitig noch in gleichem Umfang verwirklicht werden. Die Förderung der genannten Aufgaben schließt die Verbreitung der Ergebnisse der Förderung ein. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zu beschaffen und entsprechend zu verwenden. Die Gesellschaft kann ihren Zweck auch dadurch erfüllen, dass sie ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet (§ 58 Nr. 2 AO). (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Zweck der Gesellschaft zusammenhängen oder ihm unmittelbar zu dienen geeignet sind.
Schlagwörter:   Studentenhilfe BAföG-gefördert Erziehung Volksbildung Berufsbildung Gemeinnützige Zwecke Choreografie Tanzpädagogik

NACE-Branchencodes:

85.10 Kindergärten und Vorschulen
85.51 Sport- und Freizeitunterricht
85.52 Kulturunterricht
85.53 Fahr- und Flugschulen

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

27.02.2025   Neueintragungen

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Unternehmensinformation der Firma
Berufsfachschule Professional Dance Academy gGmbH

Die Firmenadresse lautet:
Heilbronner Straße 391 70469 Stuttgart, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 27.02.2025 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gem. § 52 Abs.2 Nr. 7 AO. Der Zweck wird verwirklicht durch: Die Professional Dance Academy (PDA) in Stuttgart ist eine vom Regierungspräsidium Stuttgart anerkannte Ergänzungsschule mit dem Titel "Berufsfachschule für Tänzer/Tänzerinnen mit Schwerpunkt Tanzpädagogik und Choreografie". Darüber hinaus ist die Ausbildungsstätte BAföG gefördert. Die Student:innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Vollzeitausbildung ein Diplom und Abschlusszeugnis. Der Zweck wird weiterhin verwirklicht über Lehrgänge und Bühnenauftritte sowie künstlerische Projekte. (2) Die genannten Aufgaben müssen weder gleichzeitig noch in gleichem Umfang verwirklicht werden. Die Förderung der genannten Aufgaben schließt die Verbreitung der Ergebnisse der Förderung ein. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zu beschaffen und entsprechend zu verwenden. Die Gesellschaft kann ihren Zweck auch dadurch erfüllen, dass sie ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet (§ 58 Nr. 2 AO). (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Zweck der Gesellschaft zusammenhängen oder ihm unmittelbar zu dienen geeignet sind. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

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