Bonität | Handelsregister |

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Paul's Job AI Technologies GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Paul's Job AI Technologies GmbH
Adresse:   Saarbrücker Straße 19
10405 Berlin
Bundesland:   Berlin
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEF1103R.HRB272054B
Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRB 272054

Firmendaten:

Gründung: 13.05.2019 (Neueintragung)
Kapital:   64.021,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Firmenzweck:

  Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung von KI- (Künstliche-Intelligenz-) basierten Software-Lösungen im Bereich Human Ressources.
Schlagwörter:   Human Resources Softwarelösungen Künstliche Intelligenz KI-basiert

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 2.618.777 €

Anlagevermögen 2.120.623 €
Immaterielle Vermögensgegenstände 2.117.928 €
Umlaufvermögen 491.801 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 235.161 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 256.640 €
Summe Aktiva 2.618.777 €

Passiva — 2.618.777 €

Eigenkapital 562.209 €
Kapitalrücklage 1.145.290 €
Bilanzverlust -618.243 €
Verlustvortrag -413.410 €
Differenz des Bilanzgewinns zum Gewinnvortrag -204.833 €
Verbindlichkeiten 2.046.568 €
Summe Passiva 2.618.777 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2022: 1.464.679 €
  2023: 2.618.777 €

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 2.618.777 €
  Anlagevermögen: 2.120.623 €
    Immaterielle Vermögensgegenstände: 2.117.928 €
  Umlaufvermögen: 491.801 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 235.161 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 256.640 €

Passiva gesamt: 2.618.777 €
  Eigenkapital: 562.209 €
    Kapitalrücklage: 1.145.290 €
    Bilanzverlust: -618.243 €
      Verlustvortrag: -413.410 €
      Differenz des Bilanzgewinns zum Gewinnvortrag: -204.833 €
  Verbindlichkeiten: 2.046.568 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

06.03.2026   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
27.06.2025   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
13.05.2019   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Paul's Job AI Technologies GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Saarbrücker Straße 19 10405 Berlin, Bundesland Berlin, Deutschland

Die Firma wurde am 13.05.2019 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung von KI- (Künstliche-Intelligenz-) basierten Software-Lösungen im Bereich Human Ressources. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Paul's Job AI Technologies GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

3606 IN 4392/25

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In dem Verfahren über den Antrag

Paul's Job AI Technologies GmbH, Saarbrücker Straße 19, 10405 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dominik Faber und Benjamin Weller
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 272054
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.06.2025 um 09:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).



Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.06.2025 ×

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