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Mojen Bauregie GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Mojen Bauregie GmbH & Co. KG
Adresse:   Ellerstraße 65
49088 Osnabrück
Bundesland:   Niedersachsen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
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Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Osnabrück
HR-Nummer: HRA 209439

Firmendaten:

Gründung: 08.01.2025 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände


Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 1.957.747 €

Anlagevermögen 41.382 €
Umlaufvermögen 1.915.000 €
Vorräte 1.673.232 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 228.105 €
Summe Aktiva 1.957.747 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2021: 1.243.808 €
  2022: 1.957.747 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 1.957.747 €
  Anlagevermögen: 41.382 €
  Umlaufvermögen: 1.915.000 €
    Vorräte: 1.673.232 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 228.105 €

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Unternehmensinformation der Firma
Mojen Bauregie GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Ellerstraße 65 49088 Osnabrück, Bundesland Niedersachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 08.01.2025 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Mojen Bauregie GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

26 IN 4/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mojen Bauregie GmbH & Co. KG, Ellerstraße 65, 49088 Osnabrück (AG Osnabrück, HRA 209439), vertr. d.: 1. Mojen Verwaltung GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Davida Katharina Mojen, An der Ihlsbeck 10, 21279 Hollenstedt, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osnabrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:



EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Auslagen zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.


G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 30.06.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.


Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 02.07.2025
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