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Belys Bau GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Belys Bau GmbH
Adresse:   Wörthstraße 40
89129 Langenau
Landkreis:   Alb-Donau-Kreis
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Ulm
HR-Nummer: HRB 748934

Firmendaten:

Gründung: 26.11.2024 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Firmenzweck:

  Das Eisenflechten, das Bodenlegen, Tätigkeiten im Bautentrocknungsgewerbe, Tätigkeiten als Fuger, das Betonschneiden und Betonbohren, das Metallschleifen und Metallpolieren, das Kabelverlegen, der Garten- und Landschaftsbau, Abbrucharbeiten, die Baustellenreinigung sowie der Einbau von genormten Baufertigteilen.
Schlagwörter:   Metallpolieren Kabelverlegen Bautentrocknung Metallschleifen Fugen Betonbohren Betonschneiden Eisenflechten Abbrucharbeiten Bodenlegen

NACE-Branchencodes:

43.11 Abbrucharbeiten
43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten
43.21 Elektroinstallation

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Belys Bau GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Wörthstraße 40 89129 Langenau, Landkreis Alb-Donau-Kreis, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 26.11.2024 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Das Eisenflechten, das Bodenlegen, Tätigkeiten im Bautentrocknungsgewerbe, Tätigkeiten als Fuger, das Betonschneiden und Betonbohren, das Metallschleifen und Metallpolieren, das Kabelverlegen, der Garten- und Landschaftsbau, Abbrucharbeiten, die Baustellenreinigung sowie der Einbau von genormten Baufertigteilen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Belys Bau GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

1 IN 121/25
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In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Belys Bau GmbH, Wörtherstraße 40, 89129 Langenau, vertreten durch den Geschäftsführer Stanislav Vladimirovic Bely
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 748934
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Wirtschaftsjuristin Nathalie Detsch, Buchenweg 1 (Fach 75), 72535 Heroldstatt, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Der festgesetzte Betrag in Höhe von BETRAG EUR (in Worten: elftausendfünfhundertachtundsiebzig 71/100) ist gem. § 26a Insolvenzordnung von der antragstellenden Gläubigerin an die vorl. Insolvenzverwalterin Wirtschaftsjuristin Nathalie Detsch, Buchenweg 1 (Fach 75), 72535 Heroldstatt zu erstatten.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 02.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Vergütung war gegen die antragstellende Gläubigerin festzusetzen, da dieser gemäß dem Zurückweisungsbeschluss vom 16.07.2025 die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.


Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 30.07.2025 ×

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