Bonität | Handelsregister |

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JMP Studio UG (haftungsbeschränkt)

Unternehmensdaten:

Firmename: JMP Studio UG (haftungsbeschränkt)
Adresse:   Königsbrücker Str. 21-29
01099 Dresden
Bundesland:   Sachsen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Dresden
HR-Nummer: HRB 45682

Firmendaten:

Gründung: 06.09.2024 (Neueintragung)
Kapital:   300,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Einzelhandel mit Spielwaren

Firmenzweck:

  Entwicklung und Vertrieb von Videospielen; Entwicklung und Vertrieb von NFTs; Integrierung von Blockchain-Aspekten (in die Videospiele durch NFTs und Token).
Schlagwörter:   Token Blockchain NFTs Videospiele

NACE-Branchencodes:

47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

15.07.2025   Abweisungen mangels Masse Insolvenzen
06.09.2024   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
JMP Studio UG (haftungsbeschränkt)

Die Firmenadresse lautet:
Königsbrücker Str. 21-29 01099 Dresden, Bundesland Sachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 06.09.2024 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Entwicklung und Vertrieb von Videospielen; Entwicklung und Vertrieb von NFTs; Integrierung von Blockchain-Aspekten (in die Videospiele durch NFTs und Token). als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen JMP Studio UG (haftungsbeschränkt) erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 732/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der JMP Studio UG (haftungsbeschränkt), Königsbrücker Straße 21-29, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 45682
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Diebel

- wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 14.07.2025 mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. ×

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