Unternehmensdaten: |
||
| Firmename: | Finreon AG Zweigniederlassung Deutschland | |
| Adresse: |
Marienturm, Taunusanlage 9-10 60329 Frankfurt am Main |
|
| Bundesland: | Hessen | |
| Land: | Deutschland | |
| Lageplan |
Kontaktdaten: |
||
| Telefon: | ||
| E-Mail: | ||
| Web: | ||
| » Daten ergänzen |
| Social-Media: |
Handelsregisterdaten: |
||
| Amtsgericht: | Frankfurt am Main | |
| HR-Nummer: | HRB 135079 |
Firmendaten: |
||
| Gründung: | 12.06.2024 (Neueintragung) | |
| Kapital: | 208.333,33 EUR | |
| Rechtsform | ausl. Rechtsform | |
| Mitarbeiter: | - | |
| Geschäftsführer: | Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände |
Branche: |
Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | |
Firmenzweck: |
Geschäftszweck der Zweigniederlassung ist die Tätigkeit des Finanzanlagenvermittlers nach § 34f GewO. Die Geschäfte der Zweigniederlassung werden durch eine Erlaubnis nach § 34f GewO, beantragt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der IHK Frankfurt am Main, abgedeckt. Eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist aufgrund der Regelungen in § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG bzw. § 3 Abs. 1S. 1 Nr. 11 WpIG für Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO nicht erforderlich. Die Zweigniederlassung nimmt den Betrieb ihrer eine Erlaubnis nach § 34f GewO erfordernden Tätigkeiten auch erst mit Erteilung der Erlaubnis auf. Über den Umfang dieser Erlaubnis hinausgehende erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden über die Zweigniederlassung nicht erbracht. | |
| Schlagwörter: | Finanzdienstleistungsaufsicht Erlaubnis 34f GewO Finanzanlagenvermittler | |
NACE-Branchencodes: |
||
| 63.91 | Web-Suchportale | |
| 66.19 | Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | |
| 66.21 | Risiko- und Schadensbewertung | |
| 66.30 | Fondsmanagement | |
| 78.10 | Vermittlung von Arbeitskräften | |
Handelsregister-Bekanntmachungen: |
||
| 12.06.2024 | Neueintragungen | |
Die hier angezeigten Informationen haben keine Rechtswirkung und sind bezüglich Vollständigkeit, Aktualität und Inhalt ohne Gewähr. Alle dargestellten Informationen und Kommunikationsdaten stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Sie wurden bereits an anderer Stelle veröffentlicht und unterliegen daher nicht der DSGVO. Änderungen oder Ergänzungen werden selbstverständlich kostenlos durchgeführt.
¹ Bei den *-Bewertungen erfolgt keine Echtheitsprüfung. Kommentare, Erfahrungen und Bewertungen auf unseren Seiten geben die Meinung des jeweiligen Verfassers, nicht die der Betreiber wieder und haben keine Aussagekraft bezüglich der Bonität der Firma. Zu den Bewertungen speichern wir die IP-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie den verwendeten Browser. Die Bewertungs- und Kommentarfunktion kann auf Wunsch deaktiviert werden. Verantwortlich für die Kommentare und Bewertungen sind die jeweiligen Nutzer. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Ist das Ihr Unternehmen?
Dann nutzen Sie die Möglichkeit, diesem Firmeneintrag weitere wichtige Informationen hinzuzufügen oder diesen zu korrigieren.
Tiefgreifende Firmeninformationen immer in Ihrem Zugang
Unternehmensinformation der Firma
Finreon AG Zweigniederlassung Deutschland
Die Firmenadresse lautet:
Marienturm, Taunusanlage 9-10 60329 Frankfurt am Main,
Bundesland Hessen, Deutschland
Die Firma wurde am 12.06.2024 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.
Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.
Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Geschäftszweck der Zweigniederlassung ist die Tätigkeit des Finanzanlagenvermittlers nach § 34f GewO. Die Geschäfte der Zweigniederlassung werden durch eine Erlaubnis nach § 34f GewO, beantragt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der IHK Frankfurt am Main, abgedeckt. Eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist aufgrund der Regelungen in § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG bzw. § 3 Abs. 1S. 1 Nr. 11 WpIG für Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO nicht erforderlich. Die Zweigniederlassung nimmt den Betrieb ihrer eine Erlaubnis nach § 34f GewO erfordernden Tätigkeiten auch erst mit Erteilung der Erlaubnis auf. Über den Umfang dieser Erlaubnis hinausgehende erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden über die Zweigniederlassung nicht erbracht. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.
Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Finreon AG Zweigniederlassung Deutschland erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:
Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:
Sie wollen die Firma Finreon AG Zweigniederlassung Deutschland mit Sternen bewerten?
Perfekt, dann benötigen wir nur noch Ihren Namen und Email-Adresse sowie eine kurze Begründung: