Bonität | Handelsregister |

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ARBOR Bildungsstättenberatung & Buchhaltungsbüro GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: ARBOR Bildungsstättenberatung & Buchhaltungsbüro GmbH
Adresse:   Gerämmestraße 37
76879 Essingen
Landkreis:   Landkreis Südliche Weinstraße
Bundesland:   Rheinland-Pfalz
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DET3304V.HRB33975
Amtsgericht: Landau
HR-Nummer: HRB 33975

Firmendaten:

UID-Nummer: DE162805763
Gründung: 20.12.1993 (Neueintragung)
Kapital:   25.564,59 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Unternehmensberatung

Firmenzweck:

  Die Beratung von Bildungsstätten, Jugendübernachtungshäusern und ähnlichen Einrichtungen in betriebswirtschaftlicher, konzeptioneller und personeller Hinsicht, die Erbringung entsprechender Dienstleistungen zur Führung der vorgenannten Einrichtungen sowie der Handel mit Möbeln und anderen Ausstattungsgegenständen.
Schlagwörter:   Einrichtungsführung Bildungsstätten Personelle Beratung Konzeptionelle Beratung Dienstleistungen zur Führung Betriebswirtschaftliche Beratung

NACE-Branchencodes:

70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 164.477 €

Anlagevermögen 24.342 €
Sachanlagen 24.342 €
Umlaufvermögen 140.135 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.303 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 103.832 €
Summe Aktiva 164.477 €

Passiva — 164.477 €

Eigenkapital 116.962 €
Gezeichnetes Kapital 25.565 €
Bilanzgewinn 91.398 €
Gewinnvortrag 80.923 €
Jahresüberschuß 10.474 €
Rückstellungen 21.552 €
Verbindlichkeiten 25.963 €
Summe Passiva 164.477 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2019: 10.611 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 10.474 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2019: 167.831 €
  2020: 164.477 €

Jahresabschluss 31.12.2020
Aktiva gesamt: 164.477 €
  Anlagevermögen: 24.342 €
    Sachanlagen: 24.342 €
  Umlaufvermögen: 140.135 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 36.303 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 103.832 €

Passiva gesamt: 164.477 €
  Eigenkapital: 116.962 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.565 €
    Bilanzgewinn: 91.398 €
      Gewinnvortrag: 80.923 €
      Jahresüberschuß: 10.474 €
  Rückstellungen: 21.552 €
  Verbindlichkeiten: 25.963 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

28.04.2026   Sonstiges Insolvenzen
30.06.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
16.04.2025   Sonstiges Insolvenzen
22.10.2024   Eröffnungen Insolvenzen
18.07.2024   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
24.04.2024   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
ARBOR Bildungsstättenberatung & Buchhaltungsbüro GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Gerämmestraße 37 76879 Essingen, Landkreis Landkreis Südliche Weinstraße, Bundesland Rheinland-Pfalz, Deutschland

Die Firma wurde am 20.12.1993 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Beratung von Bildungsstätten, Jugendübernachtungshäusern und ähnlichen Einrichtungen in betriebswirtschaftlicher, konzeptioneller und personeller Hinsicht, die Erbringung entsprechender Dienstleistungen zur Führung der vorgenannten Einrichtungen sowie der Handel mit Möbeln und anderen Ausstattungsgegenständen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen ARBOR Bildungsstättenberatung & Buchhaltungsbüro GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

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Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss




3 IN 99/24
27.06.2025



In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

ARBOR Bildungsstättenberatung & Buchhaltungsbüro GmbH, Gerämmestraße 37, 76879 Essingen (AG Landau in der Pfalz, HRB 33975),
vertreten durch:
Frank Haimerl, Gerämmestraße 24, 76879 Essingen, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Björn Haase, Römermann Rechtsanwälte AG, Friedrich-König-Straße 3-5, 68167 Mannheim,

werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Patric Naumann festgesetzt auf:

XXX
EUR
Bruchteilsvergütung nach § 63 Abs. 3 InsO

XXX
EUR
Auslagen zuzüglich

XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXX
EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.


G r ü n d e :

I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von XXX EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von XXX EUR. Vor der vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Berechnungsgrundlage wurden Kosten der Betriebsfortführung in Höhe von XXX EUR, XXX EUR und XXX EUR in Abzug gebracht. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach XXX EUR.

Der Insolvenzverwalter hat Zuschläge für die Betriebsfortführung in Höhe von 10 %, Sanierungsbemühungen in Höhe von 5 % und Arbeitnehmerangelegenheit in Höhe von 5 % geltend gemacht.
Der Zuschlag für die Betriebsfortführung ist angemessen. Der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV ist jedoch nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08).
Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, reduziert sich der Zuschlag auf 0.
Für die Sanierungsbemühungen und die Arbeitnehmerangelegenheiten ist kein gesonderter Zuschlag festzusetzen. Die diesbezüglichen Tätigkeiten stehen im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung sind aufgrund der entfalteten Tätigkeiten nicht gesondert zuschlagsfähig. Hier ist zu berücksichtigen, dass nur 5 Arbeitsverhältnisse bestanden und die Tätigkeiten im Rahmen des Massezuflusses ausreichend vergütet werden.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.


Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.



Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden. ×

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