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Bürgerhilfe Seniorenwohnanlage Ochtrup gGmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Bürgerhilfe Seniorenwohnanlage Ochtrup gGmbH
Adresse:   Brookstraße 60
48607 Ochtrup
Landkreis:   Kreis Steinfurt
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 5921 72623-0
E-Mail: info@buergerhilfe.org
Web: www.buergerhilfe.org
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER2706.HRB14636
Amtsgericht: Steinfurt
HR-Nummer: HRB 14636

Firmendaten:

Gründung: 16.11.2023 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Pflegeheime

Firmenzweck:

  Die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenverordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenverordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) das Betreiben von Pflegeheimen sowie die einer Einrichtung für Betreutes Wohnen in Ochtrup; b) ambulante Pflegedienste sowie teilstationäre und stationäre Pflegedienste; c) Beratung und Betreuung von bestehenden sozialen Einrichtungen im Bereich der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe; d) Betreuungsmaßnahmen und Schaffung von Einrichtungen für Suchtkrankenbehindertenhilfe; e) die Betriebsführung von alters- und behindertengerechten Wohnanlagen; f) Schaffung und Betreiben von Bildungseinrichtungen für den Bereich der Altenhilfe; g) Durchführung von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege.
Schlagwörter:   Behindertenhilfe Altenpflege Suchtkrankenhilfe stationäre Pflegedienste ambulante Pflegedienste Pflegeheime teilstationäre Pflegedienste Altenhilfe

NACE-Branchencodes:

87.20 Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 843.933 €

Umlaufvermögen 280.690 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 270.363 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 552.494 €
Summe Aktiva 843.933 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2014: 22.098 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2015: 22.175 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: 5.451 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: -32.080 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2018: -56.733 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2019: -87.974 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: 87.205 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: -82.429 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: -189.982 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2014: 269.231 €
  2015: 273.884 €
  2016: 255.907 €
  2017: 295.881 €
  2018: 333.928 €
  2019: 423.283 €
  2020: 437.477 €
  2021: 628.763 €
  2022: 843.933 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 843.933 €
  Umlaufvermögen: 280.690 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 270.363 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 552.494 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

15.04.2026   Sonstiges Insolvenzen
19.05.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
03.04.2025   Sonstiges Insolvenzen
30.04.2024   Sonstiges Insolvenzen
05.02.2024   Eröffnungen Insolvenzen
19.01.2024   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
16.11.2023   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Bürgerhilfe Seniorenwohnanlage Ochtrup gGmbH

Die Firmenadresse lautet:
Brookstraße 60 48607 Ochtrup, Landkreis Kreis Steinfurt, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 16.11.2023 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenverordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenverordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) das Betreiben von Pflegeheimen sowie die einer Einrichtung für Betreutes Wohnen in Ochtrup; b) ambulante Pflegedienste sowie teilstationäre und stationäre Pflegedienste; c) Beratung und Betreuung von bestehenden sozialen Einrichtungen im Bereich der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe; d) Betreuungsmaßnahmen und Schaffung von Einrichtungen für Suchtkrankenbehindertenhilfe; e) die Betriebsführung von alters- und behindertengerechten Wohnanlagen; f) Schaffung und Betreiben von Bildungseinrichtungen für den Bereich der Altenhilfe; g) Durchführung von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Bürgerhilfe Seniorenwohnanlage Ochtrup gGmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

7 IN 77/23: Über das Vermögen der Bürgerhilfe Seniorenwohnanlage Ochtrup gGmbH, (Geschäftszweig: Förderung der Altenhilfe), Bernhard-Niehues-Straße 28-30, 48529 Nordhorn (AG Steinfurt, HRB 14636), vertr. d.: Georg Kotmann, Westerwaldstraße 6, 48527 Nordhorn, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 08:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Sontopski, Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen, Tel.: 02557/93840, Fax: 02557/938450, E-Mail: Info@RA-Sontopski.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.03.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 10.04.2024, 09:00 Uhr, Saal 42, Amtsgericht Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.


Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 02.02.2024

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http:// www.amtsgericht-nordhorn.niedersachsen.de/gericht/datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
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