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Autarkstrom erneuerbare Energien Zwickau GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Autarkstrom erneuerbare Energien Zwickau GmbH
Adresse:   Rottmannsdorfer Straße 19
08144 Hirschfeld
Landkreis:   Landkreis Zwickau
Bundesland:   Sachsen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Chemnitz
HR-Nummer: HRB 35771

Firmendaten:

Gründung: 12.05.2023 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Elektroinstallation

Firmenzweck:

  Beratung, Planung, Installation, Wartung, Begutachtung von Energiesystemen, Photovoltaikanlagen, Solarstromspeichern, Infrarotheizungen, alternativen Heizsystemen, Ladestationen für Elektromobilität für Privathaushalte und Gewerbebetriebe; Beratung zu Förderprogrammen im Bereich erneuerbare Energien; Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen von Energiesystemen, Wartung von Photovoltaikanlagen mit und ohne Energiespeichersysteme; Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Personenhandelsgesellschaften; Übernahme der Geschäftsführung solcher Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist.
Schlagwörter:   Infrarotheizungen Förderprogramme erneuerbare Energien alternative Heizsysteme Ladestationen für Elektromobilität Wartung Photovoltaikanlagen Solarstromspeicher Photovoltaikanlagen Energiesysteme

NACE-Branchencodes:

43.21 Elektroinstallation

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Unternehmensinformation der Firma
Autarkstrom erneuerbare Energien Zwickau GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Rottmannsdorfer Straße 19 08144 Hirschfeld, Landkreis Landkreis Zwickau, Bundesland Sachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 12.05.2023 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 04.03.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Beratung, Planung, Installation, Wartung, Begutachtung von Energiesystemen, Photovoltaikanlagen, Solarstromspeichern, Infrarotheizungen, alternativen Heizsystemen, Ladestationen für Elektromobilität für Privathaushalte und Gewerbebetriebe; Beratung zu Förderprogrammen im Bereich erneuerbare Energien; Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen von Energiesystemen, Wartung von Photovoltaikanlagen mit und ohne Energiespeichersysteme; Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Personenhandelsgesellschaften; Übernahme der Geschäftsführung solcher Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Autarkstrom erneuerbare Energien Zwickau GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 172/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autarkstrom erneuerbare Energien Zwickau GmbH, Rottmannsdorfer Straße 19, 08144 Hirschfeld, Amtsgericht Chemnitz, HRB 35771
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Fischer

ergeht am 27.06.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Henry Girbig
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz

Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623

bestellt.

2. Der Sonderinsolvenzverwalter wird beauftragt:

Anstelle des Insolvenzverwalters die nachfolgend aufgeführten, zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zu prüfen und das Prüfungsergebnis im entsprechenden Prüfungstermin zur Tabelle feststellen zu lassen.

Gläubigerbezeichnung
Tabelle Blatt Nr.:
Rechtsanwalt Oliver Junghänel als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Autarkwärme GmbH
70


Gründe:

...


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. ×

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