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Stiftung LeseAllianz Leseförderung & Bildung gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

Unternehmensdaten:

Firmename: Stiftung LeseAllianz Leseförderung & Bildung gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Adresse:   Westerbachstraße 5
65760 Frankfurt am Main
Landkreis:   Main-Taunus-Kreis
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

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E-Mail:
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Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEM1201.HRB130224
Amtsgericht: Frankfurt am Main
HR-Nummer: HRB 130224

Firmendaten:

Gründung: 02.03.2023 (Neueintragung)
Kapital:   10,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Interessenvertretungen und Vereinigungen

Firmenzweck:

  (1) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Stiftung LeseAllianz Leseförderung & Bildung gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hattersheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist: 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung 2. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe 3. die Förderung von Kunst und Kultur;4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe 5. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens6. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durcha) die Verbreitung und die Organisation einer digital gestützten Leseförderung mit Ehrenamtlichen, die Kindern und Erwachsenen den Bildungsaufstieg und Bildungsvertiefung ermöglicht, und zwar unter Zuhilfenahme eines Subskriptionsmodells und durch die Unterstützung beim Zugang zu staatlichen und privaten Bildungs- und Fördermaßnahmen b) die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und die Vergabe von Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit Bildung und Leseförderungc) die unmittelbare und mittelbare Förderung von Lese-, Schreib- und Sprachkompetenz bei Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit Schulen und staatlichen Einrichtungen, der Elternschaft, kirchlichen und sonstigen Einrichtungen der Bildungsarbeit, Logopäden, Bibliotheken, Organisationen zur Förderung der Lesekultur, Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen sowie mit Presse, Hörfunk, Fernsehen und weiteren elektronischen Medien d) die finanzielle Unterstützung von satzungsgemäßen Projekten steuerbegünstigter Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit die Projekte die eigenen Satzungsziele gemäß § 2 (1) abbildene) die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Erziehung und Bildung, zur Förderung von Kunst und Kultur und des Sports durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechtsf) die Beschaffung von Geldmitteln von Unternehmen und Personen zur Realisierung des Satzungszweckesg) die Förderung der transsektoralen Zusammenarbeit von Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zur Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen und Infrastruktur im Bereich der Bildung unter Einbeziehung von Digitalisierung und Ehrenamt h) die Anwerbung ehrenamtlicher Lesepaten, um Lesetandems mit Kindern und Erwachsenen zu bilden.In erster Linie sollen zunächst Kinder und Jugendliche von Grund- und Weiterführenden Schulen für das Lesen aus dem gedruckten oder digitalen Medium begeistert werden. Freiwillige, ehrenamtliche Lesepaten betreuen junge Menschen in exklusiven Tandemsitzungen über einen längeren Zeitraum und helfen damit den Kindern und Jugendlichen, vorhandene Defizite im Gebrauch der deutschen Sprache abzubauen, und selbstständig die Fähigkeit des sinnverstehenden Lesens zu erwerben. Die Förderung erfolgt grundsätzlich diskriminierungsfrei und ist unabhängig vom wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund der Familien. Die Fördermaßnahmen sollen wissenschaftlich begleitet werden. Eine Ausdehnung der Förderung auf andere Bildungsbereiche ist perspektivisch möglich.(3) Zur Erfüllung ihres Zwecks im Bereich der Leseförderung und der Stärkung des Ehrenamts nimmt die Gesellschaft unter Einbeziehung ehrenamtlicher Lesehelfer insbesondere folgende Aufgaben wahr:a) Die Konzeption, Organisation und Begleitung geeigneter Maßnahmen zur Zusammenarbeit von Förderern und Geförderten (zunächst konkret: Lesepate und Lesekind)b) Die Ermittlung der individuellen Interessen und des bestehenden Bezugs zu Büchern und Texten der Geförderten c) Die Auswahl geeigneter Texte und den Zugang zu einem elaborierten E-Bookshop d) Spielerisches Motivieren der Kinder und Jugendlichen durch gemeinsames Lesene) Die Entwicklung eines Betreuungsleitfadens mit wissenschaftlichem und pädagogischem Hintergrund für Lesepaten, sowie deren Erstschulung f) Veranstaltungen für Lesepaten zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung g) Suche nach Lesepaten sowie die Betreuung bei ihrer Tätigkeit, insbesondere Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen und deren Elternhäusernh) Die Auswahl von Kindern und Jugendlichen über Schulen, Lehrer und Eltern oder andere Wegei) Die Schaffung digitaler Voraussetzungen zum gemeinsamen, örtlich ungebundenen Lesen wie zum Beispiel bei Bedarf die Verfügbarkeit von geeigneten Endgeräten und generell den Zugang zu einer digitalen Leseanwendung mit einer angeschlossenen lektorierten E-Book-Plattform. j) Die Einbeziehung anderer Organisationen, die ein vergleichbares Modell anbieten und bei der Zusammenführung von Lesepaten und Lesekindern unterstützen.
Schlagwörter:   Jugendhilfe Digitale Leseanwendungen Lesepaten Ehrenamt Leseförderung Bildung

NACE-Branchencodes:

74.14 Sonstige spezialisierte Designtätigkeiten

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

04.07.2025   Liquidation
02.03.2023   Neueintragungen

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Unternehmensinformation der Firma
Stiftung LeseAllianz Leseförderung & Bildung gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

Die Firmenadresse lautet:
Westerbachstraße 5 65760 Frankfurt am Main, Landkreis Main-Taunus-Kreis, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 02.03.2023 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister (1) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Stiftung LeseAllianz Leseförderung & Bildung gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hattersheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist: 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung 2. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe 3. die Förderung von Kunst und Kultur;4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe 5. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens6. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durcha) die Verbreitung und die Organisation einer digital gestützten Leseförderung mit Ehrenamtlichen, die Kindern und Erwachsenen den Bildungsaufstieg und Bildungsvertiefung ermöglicht, und zwar unter Zuhilfenahme eines Subskriptionsmodells und durch die Unterstützung beim Zugang zu staatlichen und privaten Bildungs- und Fördermaßnahmen b) die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und die Vergabe von Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit Bildung und Leseförderungc) die unmittelbare und mittelbare Förderung von Lese-, Schreib- und Sprachkompetenz bei Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit Schulen und staatlichen Einrichtungen, der Elternschaft, kirchlichen und sonstigen Einrichtungen der Bildungsarbeit, Logopäden, Bibliotheken, Organisationen zur Förderung der Lesekultur, Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen sowie mit Presse, Hörfunk, Fernsehen und weiteren elektronischen Medien d) die finanzielle Unterstützung von satzungsgemäßen Projekten steuerbegünstigter Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit die Projekte die eigenen Satzungsziele gemäß § 2 (1) abbildene) die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Erziehung und Bildung, zur Förderung von Kunst und Kultur und des Sports durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechtsf) die Beschaffung von Geldmitteln von Unternehmen und Personen zur Realisierung des Satzungszweckesg) die Förderung der transsektoralen Zusammenarbeit von Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zur Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen und Infrastruktur im Bereich der Bildung unter Einbeziehung von Digitalisierung und Ehrenamt h) die Anwerbung ehrenamtlicher Lesepaten, um Lesetandems mit Kindern und Erwachsenen zu bilden.In erster Linie sollen zunächst Kinder und Jugendliche von Grund- und Weiterführenden Schulen für das Lesen aus dem gedruckten oder digitalen Medium begeistert werden. Freiwillige, ehrenamtliche Lesepaten betreuen junge Menschen in exklusiven Tandemsitzungen über einen längeren Zeitraum und helfen damit den Kindern und Jugendlichen, vorhandene Defizite im Gebrauch der deutschen Sprache abzubauen, und selbstständig die Fähigkeit des sinnverstehenden Lesens zu erwerben. Die Förderung erfolgt grundsätzlich diskriminierungsfrei und ist unabhängig vom wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund der Familien. Die Fördermaßnahmen sollen wissenschaftlich begleitet werden. Eine Ausdehnung der Förderung auf andere Bildungsbereiche ist perspektivisch möglich.(3) Zur Erfüllung ihres Zwecks im Bereich der Leseförderung und der Stärkung des Ehrenamts nimmt die Gesellschaft unter Einbeziehung ehrenamtlicher Lesehelfer insbesondere folgende Aufgaben wahr:a) Die Konzeption, Organisation und Begleitung geeigneter Maßnahmen zur Zusammenarbeit von Förderern und Geförderten (zunächst konkret: Lesepate und Lesekind)b) Die Ermittlung der individuellen Interessen und des bestehenden Bezugs zu Büchern und Texten der Geförderten c) Die Auswahl geeigneter Texte und den Zugang zu einem elaborierten E-Bookshop d) Spielerisches Motivieren der Kinder und Jugendlichen durch gemeinsames Lesene) Die Entwicklung eines Betreuungsleitfadens mit wissenschaftlichem und pädagogischem Hintergrund für Lesepaten, sowie deren Erstschulung f) Veranstaltungen für Lesepaten zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung g) Suche nach Lesepaten sowie die Betreuung bei ihrer Tätigkeit, insbesondere Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen und deren Elternhäusernh) Die Auswahl von Kindern und Jugendlichen über Schulen, Lehrer und Eltern oder andere Wegei) Die Schaffung digitaler Voraussetzungen zum gemeinsamen, örtlich ungebundenen Lesen wie zum Beispiel bei Bedarf die Verfügbarkeit von geeigneten Endgeräten und generell den Zugang zu einer digitalen Leseanwendung mit einer angeschlossenen lektorierten E-Book-Plattform. j) Die Einbeziehung anderer Organisationen, die ein vergleichbares Modell anbieten und bei der Zusammenführung von Lesepaten und Lesekindern unterstützen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Stiftung LeseAllianz Leseförderung & Bildung gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

810 IN 1694/24 A-12-: In dem Insolvenzverfahren AF United Real Estate & Trading GmbH, Oskar-von-Miller-Straße 12, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117851),
vertreten durch:
Abdulaziz Faisal Al Fares, Oskar-von-Miller-Str. 12, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 04.07.2025 um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 595/25 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1694/24 A-12- führt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 04.07.2025
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