Hausmeistertätigkeiten, Reinigungstätigkeiten aller Art, Wohnungs- und Gewerbeauflösungen, Industriedemontagen, Tätigkeiten des Baunebengewerbes wie Trockenbau, Spachteln für Innenräume, Sanierungsarbeiten, Gartenarbeiten und Unterhalts- und Bauendreinigung, sowie dem Handeln mit gebrauchten und neuen Waren wie Möbel, Kleidung und Haushaltsgegenstände
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Die Bonitätsauskünfte und Firmen-Informationen bieten Ihnen eine aktuelle und umfassende Übersicht über die wirtschaftlich relevanten Faktoren, die Sie beim Umgang mit Ihren Kunden und Lieferanten berücksichtigen sollten.
Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Hausmeistertätigkeiten, Reinigungstätigkeiten aller Art, Wohnungs- und Gewerbeauflösungen, Industriedemontagen, Tätigkeiten des Baunebengewerbes wie Trockenbau, Spachteln für Innenräume, Sanierungsarbeiten, Gartenarbeiten und Unterhalts- und Bauendreinigung, sowie dem Handeln mit gebrauchten und neuen Waren wie Möbel, Kleidung und Haushaltsgegenstände als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.
Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Hano Dienstleistungen GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:
Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:
6.70 IN 81/25
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hano Dienstleistungen GmbH (Registergericht: Potsdam HRB
37700), Iserstraße 8-10, 14513 Teltow, vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Aleyna Hano
wird auf den am 07.04.2025 bei Gericht eingegangenen
Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit am 23.07.2025
um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im
Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über
Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt
Rechtsanwältin Katrin Amberger, Uhlandstraße 165 /
166, 10719 Berlin
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein
Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
08.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim
Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem
Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund
des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere
elektronische Übermittlungsweg (§ 130a ZPO) empfangen
können, haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres
über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs, ihre Zustimmung
zu elektronischen Zustellungen zu erklären (§ 28 Abs. 4
InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an
den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs.
3 InsO die Zustellungen übertragen, mit Ausnahme der
Zustellung an den Schuldner, welche durch das Insolvenzgericht
erfolgt.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der
Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den
Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
8.10.2025, 09:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts
Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam,
Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der
Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters,
den Gläubigerausschuss
gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der
Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2,
271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die
Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als
erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem
Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach
der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen
nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag
der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des
Amtsgerichts, Insolvenzgerichts, Potsdam ergibt sich daraus, dass
sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI)
im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über
Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen
wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der
InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6
Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO,
§ 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2 Wochen zulässig.
Die Notfrist entweder beginnt 2 Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen
Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss
durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1
Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend
für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht
Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll
der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der
Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die
Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die
sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens
gerügt werden soll.
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