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Reno Schuh GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Reno Schuh GmbH
Adresse:   Waltershagen 1
31848 Bad Münder
Landkreis:   Landkreis Hameln-Pyrmont
Bundesland:   Niedersachsen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 51303780
E-Mail: info@reno.de
Web: www.reno.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEP2305.HRB224769
Amtsgericht: Hannover
HR-Nummer: HRB 224769

Firmendaten:

UID-Nummer: DE145461098
Gründung: 12.01.2023 (Neueintragung)
Kapital:   42.500.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 1.001-5,000
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Großhandel mit Schuhen

Firmenzweck:

  Der Handel mit Schuh- und Lederwaren einschließlich des branchenüblichen Zubehörs sowie Sportartikeln und Sporttextilien aller Art.
Schlagwörter:   Zubehörhandel Sporttextilienhandel Sportartikelhandel Schuhhandel Lederwarenhandel

NACE-Branchencodes:

46.4 Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
46.41 Großhandel mit Textilien
46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen
46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik
46.44 Großhandel mit keramischen Erzeugnissen, Glaswaren und Reinigungsmitteln
46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
46.46 Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Hilfsmitteln
46.47 Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten
46.48 Großhandel mit Uhren und Schmuck
46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
47.6 Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren
47.61 Einzelhandel mit Büchern
47.62 Einzelhandel mit Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf
47.63 Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln
47.64 Einzelhandel mit Spielwaren
47.69 Einzelhandel mit Kunst- und Kulturerzeugnissen a. n. g.
47.7 Einzelhandel mit sonstigen Gütern, ohne Kraftwagen und Krafträder
47.71 Einzelhandel mit Bekleidung
47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren
47.73 Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
47.74 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
47.75 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
47.76 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Düngemitteln, Tierfutter und Haustieren
47.77 Einzelhandel mit Uhren und Schmuck
47.78 Einzelhandel mit sonstigen Neuwaren
47.79 Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren
47.8 Einzelhandel mit Kraftwagen, Krafträdern, deren Teilen und Zubehör
47.81 Einzelhandel mit Kraftwagen
47.82 Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
47.83 Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Reno Schuh GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Waltershagen 1 31848 Bad Münder, Landkreis Landkreis Hameln-Pyrmont, Bundesland Niedersachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 12.01.2023 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Handel mit Schuh- und Lederwaren einschließlich des branchenüblichen Zubehörs sowie Sportartikeln und Sporttextilien aller Art. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Reno Schuh GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

36 IN 20/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH, Waltershagen 1, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 224769), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Enno Ackermanns festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:




EUR


G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 27.06.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Enno Ackermanns die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Der Insolvenzverwalter wurde zu dem Antrag gehört. Diesem wurde zugestimmt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.


Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 10.10.2023
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