Bonität | Handelsregister |

Projekt Kölner Straße 5 Frankfurt B.V. & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Projekt Kölner Straße 5 Frankfurt B.V. & Co. KG
Adresse:   Marienstraße 8
40212 Düsseldorf
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER1101.HRA27188
Amtsgericht: Düsseldorf
HR-Nummer: HRA 27188

Firmendaten:

Gründung: 23.12.2022 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

Firmenzweck:

  Der Erwerb von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie deren Verwaltung, insbesondere in Frankfurt.
Schlagwörter:   Frankfurt Immobilien Grundstückserwerb Grundstücksverwaltung

NACE-Branchencodes:

68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Projekt Kölner Straße 5 Frankfurt B.V. & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Marienstraße 8 40212 Düsseldorf, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 23.12.2022 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 17.03.2026 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Erwerb von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie deren Verwaltung, insbesondere in Frankfurt. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Projekt Kölner Straße 5 Frankfurt B.V. & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 71/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88280 eingetragenen DS² - Delivery Service Solutions GmbH, Heerdter Lohweg 83, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Spartacus Naimi



Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Frank Graaf, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf


werden die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:





Endbetrag

G r ü n d e

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 26.06.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).

Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 15.04.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Darüber hinaus sind die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagenfestzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.


500 IN 71/21
Amtsgericht Düsseldorf, 21.07.2025
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