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WRG Finvestra Legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatergesellschaft

Unternehmensdaten:

Firmename: WRG Finvestra Legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatergesellschaft
Adresse:   Ohmstr. 22
80802 München
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

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Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRB 281102

Firmendaten:

Gründung: 16.12.2022 (Neueintragung)
Kapital:   27.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Praxen von Steuerbevollmächtigten, Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerberatungsgesellschaften

Firmenzweck:

  Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG und die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts ausgeführt werden, § 3 Abs.1, § 59c Abs. 1 BRAO. Die Gesellschaft ist eine Berufsausübungsgesellschaft im Sinne von § 50 Abs. 1 StBerG und § 59c Abs. 1 BRAO. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Tätigkeiten, die mit dem Berufsrecht des Steuerberaters oder des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, sind ihr nicht gestattet (§ 57 Abs. 2 StBerG bzw. § 7 Nr. 8 BRAO). Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand jeweils anzuwendenden Berufsrechts nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein.
Schlagwörter:   Berufsrecht Rechtsangelegenheiten Steuersachen Steuerberatung Rechtsberatung

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

16.12.2022   Neueintragungen

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Unternehmensinformation der Firma
WRG Finvestra Legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatergesellschaft

Die Firmenadresse lautet:
Ohmstr. 22 80802 München, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 16.12.2022 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG und die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts ausgeführt werden, § 3 Abs.1, § 59c Abs. 1 BRAO. Die Gesellschaft ist eine Berufsausübungsgesellschaft im Sinne von § 50 Abs. 1 StBerG und § 59c Abs. 1 BRAO. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Tätigkeiten, die mit dem Berufsrecht des Steuerberaters oder des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, sind ihr nicht gestattet (§ 57 Abs. 2 StBerG bzw. § 7 Nr. 8 BRAO). Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand jeweils anzuwendenden Berufsrechts nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

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