Bonität | Handelsregister |

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DuProMa Industrie GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: DuProMa Industrie GmbH
Adresse:   Liegnitzstraße 57 c
28237 Bremen
Bundesland:   Bremen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Bremen
HR-Nummer: HRB 38306

Firmendaten:

Gründung: 02.09.2022 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung von sonstigen Dienstleistungen   

Firmenzweck:

  Durchführung und Anbieten von Dienstleistuingen für die Industrie sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Schlagwörter:   Industrieunterstützung Industriedienstleistungen Industrie Dienstleistungen

NACE-Branchencodes:

71.1 Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros
71.11 Tätigkeiten von Architekturbüros
71.12 Tätigkeiten von Ingenieurbüros
71.2 Technische, physikalische und chemische Untersuchung
71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung
72.20 Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften
84.22 Verteidigung

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

01.03.2024   Eröffnungen Insolvenzen
01.02.2024   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
02.09.2022   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
DuProMa Industrie GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Liegnitzstraße 57 c 28237 Bremen, Bundesland Bremen, Deutschland

Die Firma wurde am 02.09.2022 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Durchführung und Anbieten von Dienstleistuingen für die Industrie sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen DuProMa Industrie GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

505 IN 11/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DuProMa Industrie GmbH, Liegnitzstraße 57 c, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 38306 HB), vertr. d.: 1. Dursun Karakaya, (Geschäftsführer), 2. Marcel Laimer-Knössl, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Kind, Am Markt 1, 28195 Bremen, Tel.: 0421 178 76 5, Fax: 0421 178 76 65, Internet: www.esche.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 01.02.2024













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