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Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH
Adresse:   Uhlandstraße 68
22087 Hamburg
Bundesland:   Hamburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 78517957940
E-Mail: info@kallmeyer-nagel.de
Web: www.kallmeyer-nagel.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Hamburg
HR-Nummer: HRB 176463

Firmendaten:

Gründung: 29.07.2022 (Neueintragung)
Kapital:   26.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens ist die An- und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen, die Pachtung vonGrundstücken, die Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken und Vermietungsobjekten, die Tätigkeit als WEG-Verwalter, Dienstleistungen im Grundstückswesen, insbesondere Grundstücks- und Gartengestaltung sowieGebäudereinigung.Gegenstand ist auch das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen.Die Gesellschaft fertigt ferner Schätzungen, Begutachtungen und Erhebungen jedweder Art im Bauwesen.
Schlagwörter:   Gebäudereinigung Grundstückswesen Grundstücksvermittlung Grundstückspacht WEG-Verwaltung Immobilienvermietung

NACE-Branchencodes:

68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Uhlandstraße 68 22087 Hamburg, Bundesland Hamburg, Deutschland

Die Firma wurde am 29.07.2022 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 20.12.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens ist die An- und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen, die Pachtung vonGrundstücken, die Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken und Vermietungsobjekten, die Tätigkeit als WEG-Verwalter, Dienstleistungen im Grundstückswesen, insbesondere Grundstücks- und Gartengestaltung sowieGebäudereinigung.Gegenstand ist auch das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen.Die Gesellschaft fertigt ferner Schätzungen, Begutachtungen und Erhebungen jedweder Art im Bauwesen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 19/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176463 eingetragenen Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH, Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Studt, und Herrn Gabor Arthur Neye,



wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Klage gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Gabor Neye, auf Zahlung von zunächst € 3.000.000,00 , bestimmt auf

Mittwoch, 13.08.2025, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

67c IN 19/25
Amtsgericht Hamburg, 15.07.2025
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