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Cherry Communication GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Cherry Communication GmbH & Co. KG
Adresse:   Heiliger Weg 60
44135 Dortmund
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Dortmund
HR-Nummer: HRA 19352

Firmendaten:

Gründung: 17.05.2022 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Werbeagenturen

Firmenzweck:

  Werbeagenturen
Schlagwörter:   Marketing Werbung Werbeagentur

NACE-Branchencodes:

73.1 Werbung
73.11 Tätigkeiten von Werbeagenturen
73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
73.2 Markt- und Meinungsforschung
73.20 Markt- und Meinungsforschung
74.1 Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design
74.11 Industrie-, Produkt- und Modedesign
74.12 Grafik- und Kommunikationsdesign
74.13 Innenraumdesign und Raumgestaltung
74.14 Sonstige spezialisierte Designtätigkeiten
74.2 Fotografie und Fotolabors
74.20 Fotografie und Fotolabors
74.3 Übersetzen und Dolmetschen
74.30 Übersetzen und Dolmetschen
77.3 Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
77.32 Vermietung von Baumaschinen und -geräten
77.33 Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
77.34 Vermietung von Wasserfahrzeugen
77.35 Vermietung von Luftfahrzeugen
77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a. n. g.

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Cherry Communication GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Heiliger Weg 60 44135 Dortmund, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 17.05.2022 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Werbeagenturen als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Cherry Communication GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 30/25


Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 19352 eingetragenen Cherry Communication GmbH & Co. KG, Heiliger Weg 60, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34054 eingetragenen Cherry Communication Verwaltungs GmbH, Heiliger Weg 60, 44135 Dortmund, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Carlos Sanches Hoffmann, Michael-Ende-Str. 27, 44339 Dortmund,




wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.07.2025, um 14:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 20.05.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 258 IN 30/25 und 258 IN 42/25, 258 IN 46/25 und 258 IN 82/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Benjamin Thier, Arndtstraße 28, 44135 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 13.10.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 24.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

258 IN 30/25
Dortmund, 23.07.2025
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