Bonität | Handelsregister |

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HARD-Work Services GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: HARD-Work Services GmbH
Adresse:   Eugenstraße 16
70182 Stuttgart
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEB8534.HRB784600
Amtsgericht: Stuttgart
HR-Nummer: HRB 784600

Firmendaten:

Gründung: 03.05.2022 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Allgemeine Gebäudereinigung

Firmenzweck:

  Industrie-, Gebäude- und Baureinigung sowie sonstige Facilitymanagement-Dienstleistungen und die Tätigkeit als Sicherheits- und Wachdienst.
Schlagwörter:   Facilitymanagement Industriereinigung Gebäudereinigung

NACE-Branchencodes:

81.21 Allgemeine Gebäudereinigung

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

09.06.2026   Löschungsankündigung
23.07.2025   Abweisungen mangels Masse Insolvenzen
23.07.2025   Abweisungen mangels Masse Insolvenzen
03.05.2022   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
HARD-Work Services GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Eugenstraße 16 70182 Stuttgart, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 03.05.2022 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Industrie-, Gebäude- und Baureinigung sowie sonstige Facilitymanagement-Dienstleistungen und die Tätigkeit als Sicherheits- und Wachdienst. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen HARD-Work Services GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

15 IN 2057/24
|
In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
HARD-Work Services Gmbh, Eugenstraße 16, 70182 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Christina Koslow und Fahrettin Türk
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 784600
- Schuldnerin -
|
Beschluss:

Die Verfahren 15 IN 2057/24 und 15 IN 999/25 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 15 IN 2057/24 führt.
2.Der Antrag der antragstellenden Gläubiger auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|


Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 17.07.2025 ×

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