Unternehmensdaten: |
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| Firmename: | DoGood gGmbH | |
| Adresse: |
Falkensteiner Straße 21 60322 Frankfurt am Main |
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| Bundesland: | Hessen | |
| Land: | Deutschland | |
| Lageplan |
Kontaktdaten: |
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| Telefon: | ||
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| Web: | ||
| » Daten ergänzen |
| Social-Media: |
Handelsregisterdaten: |
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| Amtsgericht: | Frankfurt am Main | |
| HR-Nummer: | HRB 126464 |
Firmendaten: |
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| Gründung: | 21.02.2022 (Neueintragung) | |
| Kapital: | 25.000,00 EUR | |
| Rechtsform | GmbH | |
| Mitarbeiter: | - | |
| Geschäftsführer: | Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände |
Branche: |
Interessenvertretungen und Vereinigungen | |
Firmenzweck: |
Die DoGood gGmbH mit Sitz in Frankfurt am Main verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ("AO"). Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung folgender Zwecke: - Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), - Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), - Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), - Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), - Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), - Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), - Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), - Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (§ 52 Abs. 2 Nr. 12 AO), - Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO), - Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr.15 AO) und - Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von einer nach den jeweils geltenden glücksspielrechtlichen Vorgaben der §§ 12 ff. Glücksspielstaatsvertrag 2021 genehmigten Ausspielung mit geringerem Gefährdungspotential (sog. Soziallotterie) sowie das Verwalten von Umsätzen, die nach den maßgeblichen glückspiel- und abgabenrechtlichen Vorschriften gemeinnützigen Zwecken zuzuführen sind. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass der Reinertrag der erlaubten Ausspielung nach den hierfür maßgeblichen glückspielrechtlichen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden wird. Konkret wird der Reinertrag der erlaubten Ausspielung durch Mittelweitergabe an juristische Personen des öfffentlichen Rechts oder andere Körperschaften verwendet, wobei unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige Empfängerkörperschaften des privaten Rechts selbst steuerbegünstigt sein müssen. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. a) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. b) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. c) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten. Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. | |
| Schlagwörter: | Krankenhäuser Kunst und Kultur Jugend- und Altenhilfe Bildung Umweltschutz Wissenschaft und Forschung Klimaschutz Öffentliches Gesundheitswesen Naturschutz Gemeinnützige Zwecke |
Handelsregister-Bekanntmachungen: |
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| 21.02.2022 | Neueintragungen | |
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Unternehmensinformation der Firma
DoGood gGmbH
Die Firmenadresse lautet:
Falkensteiner Straße 21 60322 Frankfurt am Main,
Bundesland Hessen, Deutschland
Die Firma wurde am 21.02.2022 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.
Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.
Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die DoGood gGmbH mit Sitz in Frankfurt am Main verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ("AO"). Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung folgender Zwecke: - Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), - Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), - Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), - Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), - Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), - Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), - Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), - Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (§ 52 Abs. 2 Nr. 12 AO), - Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO), - Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr.15 AO) und - Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von einer nach den jeweils geltenden glücksspielrechtlichen Vorgaben der §§ 12 ff. Glücksspielstaatsvertrag 2021 genehmigten Ausspielung mit geringerem Gefährdungspotential (sog. Soziallotterie) sowie das Verwalten von Umsätzen, die nach den maßgeblichen glückspiel- und abgabenrechtlichen Vorschriften gemeinnützigen Zwecken zuzuführen sind. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass der Reinertrag der erlaubten Ausspielung nach den hierfür maßgeblichen glückspielrechtlichen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden wird. Konkret wird der Reinertrag der erlaubten Ausspielung durch Mittelweitergabe an juristische Personen des öfffentlichen Rechts oder andere Körperschaften verwendet, wobei unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige Empfängerkörperschaften des privaten Rechts selbst steuerbegünstigt sein müssen. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. a) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. b) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. c) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten. Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.
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