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dust Beratungsgesellschaft GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: dust Beratungsgesellschaft GmbH & Co. KG
Adresse:   Am Canower See 3
17255 Wustrow
Landkreis:   Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Bundesland:   Mecklenburg-Vorpommern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 211 50088077
E-Mail: hello@hellohello.de
Web: www.hellohello.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEN1105V.HRA2932
Amtsgericht: Neubrandenburg
HR-Nummer: HRA 2932

Firmendaten:

UID-Nummer: DE301221823
Gründung: 17.09.2021 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung von anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen
Branchentext:   Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Personalvermittlung im gemeinnützigen Sektor, Lizensierung von Software und der technische Betrieb von online Gutscheinportalen

Firmenzweck:

  Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Personalvermittlung im gemeinnützigen Sektor, Lizensierung von Software und der technische Betrieb von online Gutscheinportalen
Schlagwörter:   Personalvermittlung Vermögensverwaltung

NACE-Branchencodes:

77.21 Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten
77.22 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern
77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
77.32 Vermietung von Baumaschinen und -geräten
77.33 Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen

Bilanzsumme

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 50 €

Umlaufvermögen 50 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 50 €
Summe Aktiva 50 €

Passiva — 50 €

Eigenkapital 50 €
Gezeichnetes Kapital 50 €
Summe Passiva 50 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2022: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2022: 50 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 50 €
  Umlaufvermögen: 50 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 50 €

Passiva gesamt: 50 €
  Eigenkapital: 50 €
    Gezeichnetes Kapital: 50 €

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Unternehmensinformation der Firma
dust Beratungsgesellschaft GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Am Canower See 3 17255 Wustrow, Landkreis Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

Die Firma wurde am 17.09.2021 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Erbringung von anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Personalvermittlung im gemeinnützigen Sektor, Lizensierung von Software und der technische Betrieb von online Gutscheinportalen als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen dust Beratungsgesellschaft GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

702 IN 85/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

dust Beratungsgesellschaft GmbH & Co. KG, Am Canower See 3, 17255 Wustrow, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin tost service GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Stückroth
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRA 2932
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten eines Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben am 17.07.2025, 9.00 Uhr.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 17.07.2025 ×

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