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Hwang & Banike GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Hwang & Banike GmbH
Adresse:   Sckellstr. 24 a
44141 Dortmund
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 231 28658890
Fax: +49 231 28658891
E-Mail: banike@hwandundbanike.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Dortmund
HR-Nummer: HRB 18953

Firmendaten:

UID-Nummer: DE242095045
Gründung: 26.04.2005 (Neueintragung)
Kapital:   27.500,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Firmenzweck:

  der Erwerb, die Herstellung, der Vertrieb von Sachen und Rechten, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Werbemitteln sowie der Erbringung von Dienstleistungen aller Art und die Ausführung aller Geschäfte, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen. Außerdem ist der Gegenstand die Erstellung und Programmierung von Software.
Schlagwörter:   Erstellung Programmierung Software Dienstleistungen Vertrieb Werbemittel Herstellung

NACE-Branchencodes:

47.91 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt
73.11 Tätigkeiten von Werbeagenturen

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 122.993 €

Anlagevermögen 65.384 €
Immaterielle Vermögensgegenstände 28.752 €
Sachanlagen 16.454 €
Finanzanlagen 20.178 €
Umlaufvermögen 57.609 €
Vorräte 7.471 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 52.830 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks -2.692 €
Summe Aktiva 122.993 €

Passiva — 122.993 €

Eigenkapital 3.072 €
Gezeichnetes Kapital 27.500 €
Bilanzverlust -24.428 €
Verlustvortrag -532.368 €
Jahresfehlbetrag -24.428 €
Rückstellungen 4.300 €
Sonstige Rückstellungen 4.300 €
Verbindlichkeiten 548.711 €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24.199 €
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Passivseite) 22.711 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 22.711 €
Sonstige Verbindlichkeiten 501.801 €
Kapital -433.090 €
Gewinn- und Verlustvortrag -433.090 €
Summe Passiva 122.993 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2019: -42.681 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: -64.562 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -24.428 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2019: 575.881 €
  2020: 607.278 €
  2021: 122.993 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 122.993 €
  Anlagevermögen: 65.384 €
    Immaterielle Vermögensgegenstände: 28.752 €
      Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte und Werte: 28.752 €
    Sachanlagen: 16.454 €
      Technische Anlagen und Maschinen: 9.386 €
      Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 7.068 €
    Finanzanlagen: 20.178 €
      Sonstige Ausleihungen: 13.168 €
      unfertige Erzeugnisse: 6.850 €
  Umlaufvermögen: 57.609 €
    Vorräte: 7.471 €
      Fertige Erzeugnisse und Waren: 7.471 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 52.830 €
      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 13.377 €
      Sonstige Vermögensgegenstände: 39.454 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: -2.692 €

Passiva gesamt: 122.993 €
  Eigenkapital: 3.072 €
    Gezeichnetes Kapital: 27.500 €
    Bilanzverlust: -24.428 €
      Verlustvortrag: -532.368 €
      Jahresfehlbetrag: -24.428 €
  Rückstellungen: 4.300 €
    Sonstige Rückstellungen: 4.300 €
  Verbindlichkeiten: 548.711 €
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 24.199 €
    Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Passivseite): 22.711 €
      Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen: 22.711 €
    Sonstige Verbindlichkeiten: 501.801 €
  Kapital: -433.090 €
    Gewinn- und Verlustvortrag: -433.090 €

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Unternehmensinformation der Firma
Hwang & Banike GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Sckellstr. 24 a 44141 Dortmund, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 26.04.2005 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 26.05.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister der Erwerb, die Herstellung, der Vertrieb von Sachen und Rechten, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Werbemitteln sowie der Erbringung von Dienstleistungen aller Art und die Ausführung aller Geschäfte, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen. Außerdem ist der Gegenstand die Erstellung und Programmierung von Software. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Hwang & Banike GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 113/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 18953 eingetragenen Hwang & Banike GmbH, Sckellstraße 24 a, 44141 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Byung-Houn Hwang, Dresdnerstraße 43, 44139 Dortmund

Geschäftszweig:
Der Erwerb, die Herstellung, der Vertrieb von Sachen und Rechten, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Werbemitteln sowie der Erbringung von Dienstleistungen aller Art und die Ausführung aller Geschäfte, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen. Außerdem ist der Gegenstand die Erstellung und Programmierung von Software.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2024, um 08:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/2261430, Fax: 023122614320.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 23.04.2024, 11:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
254 IN 113/23
Dortmund, 01.02.2024
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